Gewerbe- An,- Ab,- und Ummeldung

Grundsätzlich ist der Beginn, bzw. die Änderung einer gewerblichen Tätigkeit oder die Verlegung des Betriebes der zuständigen Behörde gem. § 14 der Gewerbeordnung anzuzeigen.
Für spezielle gewerbliche Tätigkeiten sind neben der eigentlichen Anzeige weitere Unterlagen / Bedingungen / Voraussetzungen erforderlich.

Beiblatt

Gewerbeanmeldung

Gewerbeabmeldung

Gewerbeummeldung


Bearbeitungsdauer:

sofort

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen

28,00 €

Ausstellen einer Bescheinigung

  8,00 €

Rechtsgrundlage:

Kontakte: