Das Onlinezugangsgesetz
Mit der Einführung des Onlinezugangsgesetzes hat der Gesetzgeber die Grundlagen geschaffen, Verwaltungsleistungen auch online anbieten zu können. Dadurch sollen die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in die Lage versetzt werden, ihre Anliegen schneller, bequemer und unabhängig von Öffnungszeiten erledigen zu können.
Verwaltungsleistungen verschiedener Themengebiete wurden nun für den Betrieb freigeschaltet und können von Ihnen genutzt werden. Weitere werden folgen und von uns nach für nach zur Verfügung gestellt werden.
Alle Informationen zu den jeweiligen Anträgen und deren Abläufe erhalten Sie durch das Starten der Prozesse. Klicken Sie hierfür einfach auf den gewünschten Prozess.
Aktuell können Sie Ihre persönlichen Daten bei jedem Prozess selbst eingeben. In Zukunft wird die Nutzung des Bürger- und Servicekonto des Bundes verpflichtend sein. Um mehr über das Bürger- und Servicekonto des Bundes zu erfahren (u. a. Registrierung), klicken Sie bitte hier.