Führungszeugnis

Wenn Sie ein Führungszeugnis für private oder behördliche Zwecke benötigen, können Sie dies beim Bürgerbüro beantragen.

Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen.

Personen ab dem 14. Lebensjahr können Führungszeugnisse beantragen.
Es wird vom Bundeszentralregister ausgestellt und innerhalb von ca. 2 Wochen an die Hausanschrift ( Belegart N) oder an eine Behörde (Belegart O) geschickt.

Die Antragstellung hat grundsätzlich persönlich oder über das Online-Portal des Bundesamtes der Justiz (Link unter Sonstiges) zu erfolgen. 

Bringen Sie bitte folgendes mit:

Personalausweis
Bei Belegart O die genaue Adresse der Behörde, das Aktenzeichen und den Verwendungszweck

Ferner kann das Führungszeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Den entsprechenden Link dazu finden Sie unter der Rubrik "Online-Service" hier auf unserer Homepage. Auf den dann folgenden Seiten ist detailliert beschrieben, wie es funktioniert.


Bearbeitungsdauer:

10 Minuten

Gebühren:

Die Beantragung eines Führungszeugnisses ist mit einer Gebühr in Höhe von 13 Euro verbunden.