Anmeldung eines Hundes

Das Halten eines Hundes unterliegt grundsätzlich der Steuerpflicht.

Alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde über drei Monate müssen bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. An- und Abmeldungen von Hunden sowie die Ausgabe von Hundesteuermarken erfolgen im Ordnungsamt.

Die Veranlagung der Hundesteuer erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.

Unter der Rubrik Sonstiges können Sie ein Formular ausfüllen, das Sie online durch den Anmeldevorgang führt. Ein persönlicher Besuch unserer Verwaltung ist nicht mehr notwendig.  



Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

für den 1. Hund 60,00 €

für den 2. Hund 90,00 €

für den 3. und jeden weiteren Hund 120,00 €