Abfallgebühren
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgaben-Bescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht. |
Biotonnen | ||||||||
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Altpapier | ||||||||
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Restmüll | ||||||||
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