Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft
Änderungen bei der Bewirtschaftung und Größe landwirtschaftlicher Flächen (Ackerland, Grünland, Brache, Obstbau, Forst usw.) sind der land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Hessen (LBG) als Sozialversicherungsträger mitzuteilen. |
Die Mitteilung erfolgt über die Nationalparkstadt Waldeck und wird an die LBG weitergeleitet. |