Verpflichtungserklärung

Bei Besuchen aus dem nicht Europäischen Ausland (für max. 90 Tage) ist von der einladenden Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Die Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt direkt über den Online-Service des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Link zum Landkreis:

https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/informieren-beantragen/service-nutzen/leistungen-antraege/



Rechtsgrundlage:

Aufenthaltsgesetz § 68

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