Untersuchungsberechtigungsschein
Die Jungendschutzuntersuchung wird bei Personen die eine Ausbildung anfangen und noch keine 18 Jahre sind vom jeweiligen Hausarzt durchgeführt.
Vor der Untersuchung muss bei der hiesigen Verwaltung ein Untersuchungsberechtigungsschein abgeholt werden.
Ein Identitätsnachweis ist mitzubringen (Personalausweis oder Reisepass).
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