Antrag auf Befreiung von d. Rundfunkbeitragspflicht

Sie können für Ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen.
Dafür muss jedoch eine der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

Sie erhalten Sozialleistungen, Ausbildungsförderung oder haben gesundheitliche Einschränkungen.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.rundfunkbeitrag.de/service



Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr