Übermittlungssperre

Jeder Bürger hat die Möglichkeit seine persönlichen Daten in der Einwohnermeldedatei für bestimmte Auskunftsarten sperren zu lassen.

Diese Auskunftsarten sind:

1.

gegenüber einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft, der man nicht selbst, aber der ein Familienmitglied angehört

2.

gegenüber Adressbuchverlagen

3.

Sperre für Alters- und Ehejubiläumsdaten

4.

gegenüber Parteien und ähnlichen Trägern für Abstimmungen

5.

Sperre jeder Melderegisterauskunft (nur bei Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit usw.) ist befristet auf drei Jahre (mit besonderer Begründung)



Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage: