Allgemeine Informationen

1. FÖRDERPROGRAMM „LEBENDIGE ZENTREN“

Die Nationalparkstadt Waldeck wurde im Jahr 2020 mit den beiden Ortskernen Sachsenhausen und Waldeck erfolgreich in das Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Zentren“ aufgenommen. Damit stehen der Stadt in den nächsten Jahren umfangreiche Fördermittel für die Unterstützung privater Bauherren und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zur Verfügung.

Das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ ist Bestandteil der von Bund und Ländern initiierten Städtebauförderung. Es widmet sich der Gestaltung attraktiver Wohn- und Lebensräume in Innenstädten und Ortskernen.

Zentrale Programminhalte sind aus diesem Grund die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge sowie der Funktions- und Angebotsvielfalt in Verbindung mit der Förderung des Wohnens in Innenbereichen. Auf diese Weise sollen kompakte, nutzungsgemischte Ortskerne mit kurzen Wegebeziehungen bewahrt werden. Darüber hinaus fördert das Programm den Erhalt historischer Bausubstanz, den Umgang mit neuen Mobilitätsformen in den räumlich begrenzten Zentren sowie die Herstellung von Barrierefreiheit. Zu guter Letzt hat das Thema Klimaschutz- und Klimaanpassung, auch aufgrund der historisch bedingten starken Versiegelung und des Fehlens begrünter Freiflächen, in Kernbereichen an Bedeutung gewonnen.

Mithilfe der Fördermittel sollen Kommunen dabei unterstützt werden, ihre lebendigen und identitätsstiftenden Innenstädte und Ortskerne zu bewahren und gleichzeitig Funktionsverlusten und Gebäudeleerständen in zentralen Lagen entgegenzuwirken.

2. BERATUNGSANGEBOT FÜR BAUHERREN

Die Aufwertung der beiden Ortskerne Sachsenhausen und Waldeck im Sinne eines lebendigen und nutzungsgemischten Zentrums stellt eine große Herausforderung dar. In den nächsten Jahren gilt es, eine Vielzahl an Projekten in die Wege zu leiten, zu konkretisieren und gemeinsam mit lokalen Partnern umzusetzen. Dies erfordert ein hohes Maß an Koordination und Steuerung.

Die Kommune kann sich zur Programmumsetzung eines externen Dritten bedienen, dem so genannten Fördergebietsmanagement. Das Fördergebietsmanagement nimmt im Rahmen der Programmumsetzung die Rolle eines Prozesssteuerers ein.

Zum Aufgabenbereich des Fördergebietsmanagements gehört die Bauherrenberatung privater Haus- und Grundeigentümer bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Finanzierungs- und Förderfragen. Dies beginnt bei einer Erstberatung, geht über ein Förderungskonzept und den Abschluss von Förderungsvereinbarungen und endet bei der Abrechnung von Einzelmaßnahmen.

Das Fördergebietsmanagement unterstützt zudem die Verwaltung bei der Vorbereitung und Durchführung von öffentlichen Sanierungs- und Baumaßnahmen. Außerdem berät es die Stadt hinsichtlich des Einsatzes von Städtebau­fördermitteln im Fördergebiet. Es prüft die Fördermöglichkeiten von städtebaulichen Maßnahmen – auch über das Programm „Lebendige Zentren“ hinaus, erstellt Finanzierungs- und Fördermittelkonzepte und über­nimmt die Fördermittelakquise und -verwaltung.

Die Stadt Waldeck hat für das Management dieses Vorhabens die ProjektStadt, eine Marke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte │ Wohnstadt aus Kassel, beauftragt. Seit Juli 2022 sorgt die ProjektStadt als sogenanntes „Fördergebietsmanagement“ für die Umsetzung der im ISEK entwickelten Maßnahmen. 

Falls Sie Fragen zur Umsetzung und Förderung Ihrer privaten Baumaßnahme haben oder Anregungen und Ideen zum Stadtentwicklungsvorhaben in der Stadt Waldeck haben, nehmen Sie gerne Kontakt zum Fördergebietsmanagement auf.

Das Team der ProjektStadt steht zweimal wöchentlich in den Sanierungsbüros in Sachsenhausen und Waldeck für Fragen und Gesprächstermine zur Verfügung.

Kontakt

Sanierungsbüro Waldeck

im Bürger- und Tourismusbüro, Marktplatz 13

Jeden Donnerstag von 9:30 bis 13:00 Uhr (Termine nach vorheriger Vereinbarung)

Sanierungsbüro Sachsenhausen

Rathaus Sachsenhausen, 2.OG, Sitzungszimmer/ Trauzimmer

Jeden Donnerstag von 14:00 bis 18:00 Uhr (Termine nach vorheriger Vereinbarung)

Sie können das Fördergebietsmanagement auch unter folgenden Kontaktdaten zur Vereinbarung individueller Beratungstermine erreichen:

  Lebendige Zentren Herr Linke  Ingolf Linke, Tel.: 0561 / 1001-1352, E-mail: Ingolf.linke@nh-projektstadt.de

Lebendige Zentren Frau Lindemann   Julia Lindemann, Tel. 0561 / 1001-1379, E-mail: julia.lindemann@nh-projektstadt.de

3. ENTWICKLUNGSKONZEPT

Im Rahmen der Programmaufnahme in das Förderprogramm „Lebendige Zentren“ wird die Erarbeitung eines ISEK, also eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts, erforderlich. Das ISEK bildet die Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln vom Bund und vom Land Hessen. Es zeigt die städtebaulichen Entwicklungsperspektiven eines räumlich abgegrenzten Gebiets für die nächsten 10 Jahre auf.

Das ISEK für den Doppelkern entstand in einem kooperativen Prozess zwischen der Stadt Waldeck, Bürgerinnen und Bürgern sowie lokaler Partner: gemeinsam entwickelten sie Ideen und Projekte, mit denen die beiden Kerne für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Gäste der Stadt Waldeck attraktiver werden sollen.

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Im ISEK wurden sechs Themengebiete mit jeweils eigenen Entwicklungszielen und Maßnahmen formuliert.

  1. Städtebau, Wohnen und Wohnumfeld
    Durch Investitionen in den Gebäudebestand und in das Wohnumfeld soll ein lebenswerter Wohnort in beiden Ortskernen für alle Generationen entstehen. Sachsenhausen liegt hierbei mit der Entwicklung von Nachnutzungskon­zepten, der Grundstücksneuordnung und der Sanierung und Umnutzung der zahlreichen innerörtlichen Hofanlagen im Fokus.
     
  2. Freiräume und Klimawandelanpassung
    Im Fokus stehen hier insbesondere die Aufwertung von Plätzen und Grünflächen sowie Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen. Zusätzlich bedürfen die öffentlichen Aufenthaltsbereiche einer gestalterischen und funktionalen Optimie­rung.
     
  3. Dienstleistung, Einzelhandel und Gewerbe
    Die gewerbliche Nutzung in beiden Ortskernen soll durch ein Leerstandmanagement sowie ein Einzelhandelskonzept erhalten, unterstützt und ausgebaut werden.
     
  4. Tourismus
    Die Stärkung der Tourismusfunktion des Stadtteils Waldeck ist ein grundlegender Handlungsansatz zur nachhaltigen wirtschaftlichen Stabilisierung und zur Aufwertung des Zentrums. Das für die Ederseeregion wichtige wirtschaftliche Potenzial des Tourismus soll auch für Sachsenhausen durch den Ausbau der vorhandenen touristischen Radinfrastruktur sowie durch die Optimierung der inner­örtlichen Verkehrsverhältnisse noch stärker erschlossen werden.
     
  5. Nahverkehr und Mobilität
    Der öffentliche Raum, insbesondere der Straßen­raum bedürfen einer Aufwertung und barrierefreien Umgestaltung. Das betrifft sowohl die Verbesse­rung der Oberflächengestaltung als auch die Anlage durchgehender barrierefreier Wegeverbindungen.
     
  6. Soziales, Bildung und Kultur
    Der Bestand an Kultur-, Freizeit- und Bildungseinrichtungen soll zugunsten aller Bevölkerungs- und Altersgruppen gesichert und ausgebaut werden.

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ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVE

Der alles bestimmende Entwicklungsfaktor für den Stadtteil Waldeck und, wenn auch in geringerem Umfang, für den Stadtteil Sachsenhausen ist aufgrund der naturräumlichen Lage in der Region Edersee und Nationalpark Kellerwald das Thema Tourismus. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem naturnahen Aktivtourismus. Für die zukünftige Entwicklung des Fördergebietes scheint die Vision einer aktiven Bewohnerschaft, die die lokale Entwicklung aus sich selbst heraus versucht zu gestalten, als eine wichtige Entwicklungspers­pektive und ein wichtiges Leitmotiv des lokalen Handelns.

Für die Ebene des gesamten Fördergebiets wurde daher folgende Entwicklungsperspektive formuliert:

„Das aktive Waldeck, der vielfältige, vernetzte und gemeinschaftsorientierte Tourismus-, Wohn- und Arbeitsort im Naturpark Kellerwald-Edersee.“

Unter dieser Entwicklungsperspektive für den gesamten Förderstandort weist jedoch jeder der beiden Stadtteile aufgrund der Lage und vor allem aufgrund der spezifischen städtebaulichen und funktionalen Situation differenzierte Entwicklungschancen auf, die zu eigenen Entwicklungsperspektiven weiterentwi­ckelt werden können.

Auf der Stadtteilebene wurden daher folgende Entwicklungsperspektiven formuliert:

„Waldeck – Individuelles Genusserlebnis im Naturpark Kellerwald-Edersee“

„Sachsenhausen – Individueller Wohnstandort für Nutzungspioniere“

Infolge der Fertigstellung des ISEK stehen der Stadt Waldeck in den nächsten Jahren umfangreiche Fördermittel für die Unterstützung privater Bauherren und die Umsetzung öffentlicher Maßnahmen zur Verfügung. Sämtliche Projekte des ISEK werden zu jeweils einem Drittel vom Bund, einem Drittel vom Land Hessen und schließlich einem Drittel von der Stadt Waldeck finanziert.

4. GEBIETSABGRENZUNG

Die Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ können nur innerhalb eines räumlich abgegrenzten Gebiets, dem sogenannten Fördergebiet, eingesetzt werden. Dieses umfasst den Ortskern Sachsenhausen sowie den Ortskern Waldeck.

 

Fördergebiet Sachsenhausen

Lebendige Zentren Fördergebiet Doppelkern Sachsenhausen


Fördergebiet Waldeck

Lebendige Zentren Abgrenzung Fördergebiet Wa

 5. MÖGLICHE FÖRDERUNG FÜR PRIVATE BAUHERREN

Um Investitionen in den Gebäudebestand und das Wohnumfeld anzuregen, hat die Nationalparkstadt Waldeck das sogenannte „Anreizprogramm“ eingerichtet. Die Stadt möchte hierdurch finanzielle Anreize für kleinere private Einzelmaßnahmen schaffen. Das Anreizprogramm ist Bestandteil des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ und wird anteilig durch Mittel von Bund und Land unterstützt.

Die vielfältigen Fördermittel können sowohl für die Inwertsetzung ihres Wohn- und Geschäftsgebäudes, als auch für die Inwertsetzung von Ladenlokalen genutzt werden. Dies betrifft in erster Linie außen sichtbare Gebäudeteile, wie Fassaden, Dächer, Schaufenster, Eingangsbereiche und Infoschilder.

Im Rahmen der Anreizförderung können Maßnahmen an Freianlagen  mit 100%, Maßnahmen an Gebäuden mit 25% gefördert werden (max. bis 20.000 EUR Zuschuss).

Die umfassende Sanierung von Gebäuden mit Wirkung für den öffentlichen Raum und das Ortsbild ist in höherem Umfang möglich.

Darüber hinaus können Sie die Sanierungskosten steuerlich absetzen; ein zusätzlicher Anreiz für die umfassende Sanierung Ihres Gebäudes.

Gefördert werden folgende Maßnahmen,

  • die zu einer Verbesserung des Wohnumfeldes (Hofflächen und private Freibereiche, die auf den öffentlichen Stadtraum einwirken) und der baulichen Substanz von den innerhalb des Fördergebiets gelegenen Gebäuden führt (u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung, Erneuerung der Fenster, Begrünung- und Entsiegelung, Neugestaltung von Freiflächen),
  • die zur Sicherung und Weiterentwicklung des Wohnens, von Büronutzungen und des Einzelhandels im Fördergebiet insbesondere in denkmalgeschützten und kulturhistorisch bedeutenden Gebäuden dienen,
  • die die Gestaltqualität der Fassaden, die auf den öffentlichen Raum einwirken, verbessern (u.a. Dach- und Fassadensanierung) und
  • die die Barrierefreiheit in Gebäuden und dem Wohnumfeld voranbringen.

Die Förderung ist beschränkt auf Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken innerhalb des Fördergebiets „Doppelkern Waldeck-Sachsenhausen“. Mithilfe der Karten unter dem Reiter „Gebietsabgrenzung“ können Sie prüfen, ob Sie von einer Förderung profitieren können.

Bitte berücksichtigen Sie, dass ausschließlich Maßnahmen gefördert werden können, die noch nicht begonnen wurden. Bei allen Fragen rund um die Baumaßnahme und die Fördermittel-beantragung berät Sie das Sanierungsmanagement der Nationalparkstadt Waldeck in Kooperation mit dem Kasseler Planungsbüro ProjektStadt (Herr Linke, Tel.: 0561 / 1001-1352, E-mail: ingolf.linke@nh-projektstadt.de) Termine können nach vorheriger Vereinbarung immer Mittwochs von 9:30 bis 18:00 Uhr im Bürgerhaus Waldeck (Bibliothek) und Donnerstags im Rathaus Sachsenhausen (Sitzungszimmer/Trauzimmer 2.OG) von 9:30 bis 18:00 Uhr stattfinden.

Die Beratung bildet die Voraussetzung zur Beantragung der Förderung.

Eine Fördermaßnahme im Anreizprogramm läuft nach dem folgenden Schema ab:

1     Wir treffen uns mit Ihnen im Sanierungsbüro oder vor Ort und besprechen mit Ihnen Ihre Wünsche und erläutern die Möglichkeiten sowie das Verfahren.

2    Sie suchen sich eine Baufachfrau / einen Baufachmann, die / der mit Ihnen eine Kostenschätzung ermittelt oder Einholung von Vergleichsangeboten *. Auf dieser Grundlage wird durch die Stadt Waldeck im weiteren Verlauf der voraussichtliche Zuschuss ermittelt.

3   Sie holen die erforderlichen Genehmigungen ein, soweit diese erforderlich sind (Denkmalschutz, ggf. Baugenehmigung).

4   Die Einreichung des Zuschussantrags durch Sie als Gebäudeeigentümer findet nach vorheriger fachlicher Beratung und Kostenschätzung statt. Das Antragsformular reichen sie schriftlich beim Bauamt der Stadt Waldeck ein. Antragsunterlagen finden Bauen und Planen unter dem Reiter Lebendige Zentren - Förderantrag

5   Prüfung und Beratung Ihres Antrags sowie Beschlussfassung durch den Magistrat.

6   Die Bewilligung erfolgt in Form einer Modernisierungsvereinbarung, die zwischen Ihnen als Bauherren und der Stadt Waldeck abzuschließen ist. Darin werden die geplante Sanierungsmaßnahme definiert, der Förderbetrag vereinbart sowie die Auszahlungs- und Abrechnungsmodalitäten geregelt.

7   Wenn die Finanzierung geklärt ist und die Modernisierungsvereinbarung unterzeichnet ist, können Sie mit der Umsetzung der von Ihnen geplanten Maßnahme beginnen.

8   Die Maßnahme ist durchgeführt: Nun haben Sie es fast geschafft! Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung des Nachweises zur Verwendung der Mittel.

Der Ablauf von umfassenden Komplettsanierungen ist ähnlich. Die Einzelheiten dazu erläutert das Fördergebietsmanagement bei Bedarf im Zuge der Erstberatung.

* Bis 10.000 EUR netto Baukosten pro Gewerk genügt die Vorlage eines Angebotes. Ab 10.000 EUR netto Baukosten pro Gewerk ist ein Nachweis zur Einholung von drei Angeboten erforderlich.