Wie schütze ich mich vor Rückstau aus dem Kanalnetz?

Veröffentlicht am: 15.02.2021

Gefahr durch Rückstau aus dem Kanalnetz !

Immer wieder erfahren Hauseigentümer, dass nach heftigen Regenfällen Keller und andere tiefliegende Räume überflutet werden.

Dies liegt meist daran, dass die Kellerräume der betroffenen Gebäude nur unzureichend gesichert oder vorhandene Sicherheitseinrichtungen nicht funktionsfähig sind.

Durch das Eindringen von Abwasser aus dem Kanal in Kellerräume (über Waschbecken, Gullys, Waschmaschinen usw.) entstehen Eigentümern und Nutzern der Räume oft große Schäden: Vorräte, Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte werden zerstört, Räume durch das Wasser verschmutzt und beschädigt.

Befinden sich Heizöltanks in den überfluteten Räumen, so kommt eine weitere ernsthafte Gefahr hinzu:
Auslaufendes Heizöl kann in die Kanalisation und ins Grundwasser gelangen und schwere Umweltschäden sowie Störungen in Kanalnetz und Kläranlage verursachen.

Wodurch entsteht Rückstau im Kanalnetz ?

Das Gebiet der Stadt Waldeck wird überwiegend im Mischsystem entwässert.

Das bedeutet, dass für Schmutz- und Regenwasser ein gemeinsames Kanalnetz vorhanden ist.

Dieses Kanalnetz ist nicht darauf ausgerichtet, jeden Starkregen oder Wolkenbruch vollständig aufzunehmen.

Die Rohre der Kanalisation wären sonst so groß und teuer, dass die Bürger, die die Kosten der Abwasserbeseitigung über die Abwassergebühren bezahlen müssen, unvertretbar hoch belastet würden.

Deshalb wird bei starken Regenfällen ganz bewusst eine kurzzeitige Überlastung des Kanalnetzes in Kauf genommen.

Der dadurch entstehende Rückstau im öffentlichen Kanalnetz wirkt sich entsprechend auf die Anlagen der Grundstücksentwässerung aus.

Das Auftreten eines Rückstaus im Kanalnetz ist also kein Planungsfehler, sondern muss im Interesse einer wirtschaftlich vertretbaren Abwasserentsorgung hingenommen werden, zumal es einfache, wirkungsvolle Mittel gibt, sich vor der Überflutung von Kellern und anderen tiefgelegenen Räumen zu schützen.

Was ist zu beachten ?

Alle Räume oder Hofflächen, die unter der Rückstauebene liegen, müssen gegen eindringendes Abwasser gesichert werden.

Die Hauseigentümer sind in eigener Verantwortung dazu verpflichtet, alle Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene mit geeigneten Sicherungen zu versehen und diese betriebsfähig zu halten.

Die maßgebliche Rückstauebene ist die Höhe der Straßenoberkante an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerungsleitung.


Bis zu dieser Höhe kann das Wasser in der Kanalisation ansteigen, so dass alle unterhalb liegenden Räume und Flächen gegen Rückstau zu sichern sind.

Auch wenn es auf Ihrem Anwesen bisher noch nicht zu einem Rückstau kam, kann nicht darauf vertraut werden, dass dies auch für alle Zukunft so bleiben wird. Baumaßnahmen, kurzfristige Kanalverstopfungen und andere unvorhersehbare Ereignisse können sehr wohl die bisherige Situation ändern.


Wie kann ich mich vor Rückstau schützen ?

Bei Beachtung der folgenden Punkte können Sie sich zuverlässig gegen Schäden durch Rückstau schützen:

Ablaufstellen

Unter der Rückstauebene liegende Ablaufstellen werden mit Rückstaudoppelverschlüssen abgesperrt.

Diese Rückstausicherungen sind jedoch nur so lange wirkungsvoll, wenn sie regelmäßig gewartet und richtig bedient werden.

Die Wartungs- und Bedienungsanleitungen der Hersteller sind zu beachten!

Bei älteren Bauarten darf der von Hand zu betätigende Notverschluss nur zum Wasserablauf geöffnet werden.

Um eine größtmögliche Sicherheit zu gewährleisten, sollte man auch bei neueren Modellen in ähnlicher Weise verfahren.

Die Bedienungsanleitung ist zu beachten!

Bei längerer Abwesenheit (Urlaub etc.) sollte der Notverschluss in jedem Fall geschlossen werden.

Rückstauverschlüsse dürfen nur in Abwasserleitungen für Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene eingebaut werden.

Das Abwasser aus Obergeschossen und das oberhalb der Rückstauebene anfallende Regenwasser muss ungehindert ablaufen können.

Der Einbau von Rückstauklappen ist sorgfältig unter Kenntnis der Leitungsverläufe zu planen.

Hierbei ist insbesondere darauf zu achten, dass die Dachentwässerung nicht durch die Rückstauklappe zurückgehalten wird, da die Dachflächenwässer ansonsten einen Anstau in den Gebäuden auslösen können.

Aus diesem Grund ist die zentrale Anordnung im Kontrollschacht nicht immer möglich.


WC-Anlagen

Fällt in tiefgelegenen Räumen Abwasser aus WC-Anlagen an, muss es im Allgemeinen mittels einer Hebeanlage über die Rückstauebene gehoben werden.

Rückstauverschlüsse dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn bei kleinem Benutzerkreis (z.B. im Einfamilienhaus) oberhalb der Rückstauebene ein zweites WC vorhanden ist.

Kontrollschächte

Liegen bei Schächten außerhalb von Gebäuden die Deckel unterhalb der Rückstauebene, so sind diese Deckel druckwasserdicht auszuführen.

Innerhalb von Gebäuden müssen Reinigungsöffnungen unterhalb der Rückstauebene dauerhaft dicht sein.

Kellertreppen, Kellerlichtschächte

Niederschlagsmengen, die im Bereich von außenliegenden Kellerabgängen, Lichtschächten etc. anfallen, können im Regelfall versickert werden.

Wo dies nicht möglich ist, ist der Ablauf über einen Rückstauverschluss an die Grundstücksentwässerung anzuschließen.

Um das Eindringen von Wasser zu verhindern, ist eine Schwelle von 10 – 15 cm Höhe an der Kellertür notwendig.

Auch Kellerlichtschächte sollten um dieses Maß über das umgebende Gelände hochgezogen werden.

Hofflächen, Garageneinfahrten

Liegen solche unterhalb der Rückstauebene, ist bei Anschluss an die Grundstücksentwässerung im freien Gefälle folgendes zu beachten:

Bei Rückstau kann auf Grund der geschlossenen Rückstausicherung das anfallende Niederschlagswasser nicht abfließen, die Fläche wird überflutet.

Kann dies nicht hingenommen werden oder besteht die Gefahr, dass (z.B. über Kellerfenster) benachbarte Räume überschwemmt werden, ist eine Entwässerung über eine automatisch arbeitende Hebeanlage erforderlich.


Bitte nehmen Sie diese Hinweise in Ihrem eigenen Interesse wahr. Nur bei Beachtung ist ein sicherer Schutz Ihres Eigentums gegen Rückstau bzw. Schäden durch Überflutung gegeben.


Weitere Hinweise bzw. Grundlagen:

a) In der zur Zeit geltenden Entwässerungssatzung der Stadt Waldeck ist festgelegt:
§ 5 (4) „Gegen den Rückstau des Abwassers aus der Abwasseranlage hat sich der Grundstückseigentümer selbst zu schützen.“

b) Die DIN 1986-100 „Planung und Ausführung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“ legt die Rückstauebene in Höhe der Straßenoberkante bei der Anschlussstelle des Grundstücksentwässerungskanals an die öffentliche Kanalisation fest.


Sollten Sie Fragen zum Thema „Rückstau“ haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter

a) in der Stadtverwaltung Waldeck
 Am Rathaus 1 (Rathaus), 34513 Waldeck-Sachsenhausen

~ Martin Tepel (Leiter Bauamt)
 Telefon: 05634 / 709 – 24
 Fax:  05634 / 709 – 32
 Mail:  martin.tepel@waldeck.de

 ~ Heinz Graß (Techn. Mitarbeiter)
 Telefon: 05634 / 709 – 23
 Fax:  05634 / 709 – 32
 E-Mail: heinz.grass@waldeck.de

 ~ Sebastian Boos (Techn. Mitarbeiter)
 Telefon: 05634 / 709 – 21
 Fax:  05634 / 709 – 32
 E-Mail: sebastian.boos@waldeck.de

b) oder direkt an unsere Klärwärter
 Telefon: 0173 9155331


Bei speziellen Problemen zur Rückstausicherung Ihres Anwesens wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb für sanitäre Anlagen.