Wahl der Schöffinnen und Schöffen

Veröffentlicht am: 27.02.2023

Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028

Bewerbung für die Aufnahme in die Vorschlagsliste

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Stadt Waldeck Frauen und Männer, die am Amtsgericht Korbach und Landgericht Kassel als Vertreter des Volkes an der Recht-sprechung in Strafsachen teilnehmen.

Für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen haben die Gemeinden eine Vorschlagsliste aufzustellen und diese dem zuständigen Amtsgericht vorzulegen. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Nationalparkstadt Waldeck wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteiligkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Die Schöffen üben während der Verhandlungen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Richter beim Amts- bzw. Landgericht aus. Sie müssen in der Lage sein, die erforderliche Zeit zur Ausübung des Ehrenamtes aufzubringen.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich bei der Nationalparkstadt Waldeck, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, schriftlich bewerben. Dabei bitten wir um Angabe Ihrer persönlichen Daten und Ihres Berufes. Ein Formular kann von der Internetseite der Nationalparkstadt Waldeck unter www.waldeck-stadt.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 05634/70940 zur Verfügung.

34513 Waldeck, 27.02.2023

Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

gez.: Jürgen Vollbracht

Bürgermeister