Fälligkeit von Abgaben 1. Quartal 2025

Veröffentlicht am: 24.01.2025

Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.02.2025 die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer für das 1. Quartal 2025 zur Zahlung fällig werden.

Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge gemäß Ihres Abgabenbescheides unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten der Stadtkasse Waldeck:

Sparkasse Waldeck-Frankenberg

IBAN: DE74 5235 0005 0003 0072 00, BIC: HELADEF1KOR

Waldecker Bank

IBAN: DE74 5236 0059 0000 5050 05; BIC: GENODEF1KBW

Postbank Frankfurt/Main

IBAN: DE09 5001 0060 0086 5276 08, BIC: PBNKDEFF

Bei erteiltem Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) werden die Beträge am 15.02.2025 von Ihrem Konto abgebucht.