Fälligkeit von Abgaben 2. Quartal 2024
Wir machen darauf aufmerksam, dass am 15.05.2024 die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer für das 2. Quartal 2024 zur Zahlung fällig werden.
Überweisen Sie bitte die fälligen Beträge gemäß Ihres Abgabenbescheides unter Angabe des Kassenzeichens auf eines der nachstehenden Konten der Stadtkasse Waldeck:
Sparkasse Waldeck-Frankenberg
IBAN: DE74 5235 0005 0003 0072 00, BIC: HELADEF1KOR
Waldecker Bank
IBAN: DE74 5236 0059 0000 5050 05; BIC: GENODEF1KBW
Postbank Frankfurt/Main
IBAN: DE09 5001 0060 0086 5276 08, BIC: PBNKDEFF
Bei erteiltem Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) werden die Beträge am 15.05.2024 von Ihrem Konto abgebucht.