Der Reiherbach wird wieder „wild“
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Fließgewässer in Waldeck wird im Rahmen des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ renaturiert
Zur Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie soll der Reiherbach in Nieder-Werbe und Sachsenhausen im Auftrag der Stadt Waldeck renaturiert werden. Im ersten Schritt wurde ein Fachplaner beauftragt, um Vorschläge für die Renaturierung des Reiherbachs zu erarbeiten. Dafür werden das Planungsbüro sowie die zuständigen Behörden und die Stadt Waldeck den Reiherbach in den nächsten Wochen besichtigen und die erforderlichen Grundlagen am Gewässer aufnehmen.
Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie deren Ufer und Auenbereiche. Besonders im Fokus steht dabei die barrierefreie Durchwanderbarkeit für alle Organismen in Bächen und Flüssen. Darüber hinaus sollen die Strukturen und das Umfeld des Gewässers verbessert werden.
Natürliche Bäche und Flüsse – Hintergrund
Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an. Die am 22. Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Stadt Waldeck ist für die Unterhaltung des Reiherbachs und damit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Der Zeitplan zur Umsetzung der WRRL und Erreichen der Planungsziele sieht für die gesamte EU, inkl. der Ausnutzung von Verlängerungszeiträumen, das Jahr 2027 vor.
Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs hat sich die Stadt Waldeck mit dem Reiherbach beworben und wurden mit weiteren rund 150 Kommunen für das Programm ausgewählt. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden bis zu 95 % vom Land Hessen übernommen.
Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Kommunen eine umfassende Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen. Dazu wird ihnen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der sie bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.
Weitere Informationen finden Sie auf www. wildebaechehessen.de