„DOPPELKERN WALDECK - SACHSENHAUSEN“ - DAS FöRDERGEBIETSMANAGEMENT INFORMIERT:

Veröffentlicht am: 29.09.2022

„DOPPELKERN WALDECK - SACHSENHAUSEN“ -
DAS FöRDERGEBIETSMANAGEMENT INFORMIERT:

Zuschüsse Photovoltaik, Solarthermie und Wärmepumpe
Steigende Energiepreise, Unsicherheit über die Wahl des richtigen zukunftsfähigen Energieträgers und die Sorge, im Winter in einer kühlen Wohnung verbringen zu müssen, treiben Bauherren derzeit stark um. Alternative Möglichkeiten der Wärme- und Stromerzeugung bekommen so einen besonderen Stellenwert.
Das Fördergebietsmanagement der Stadt Waldeck möchte den Bewohnern aus aktuellem Anlass einen kurzen Überblick über die Möglichkeiten geben, wie Bauherren hohen Energiepreisen entgegenwirken können.
Die folgenden Hinweise stellen nur eine erste Orientierung dar. Weiterführende Informationen können Ihnen lokale Energieberater geben, die Sie unter www.energie-effizienz-experten.de finden.

Die wichtigsten Infos auf einen Blick
Förderungen sind beispielsweise für die Installation von Photovoltaikanlagen, Solarthermie sowie Wärmepumpen möglich und können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Die Förderungen richten sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.
Wärmepumpen
Wärmepumpen auf Basis von erneuerbaren Energien sind förderfähig, wenn sie zur Warmwasserbereitung und Raumheizung, nur zur Raumheizung oder zur Bereitstellung von Wärme für ein Gebäudenetz verwendet werden. Die Förderung kann bis zu 40 Prozent der Kosten betragen und für unterschiedliche Arten von Pumpen beantragt werden. Seit 2021 führt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Wärmepumpen-Förderung von KfW und BAFA zusammen. Es reicht, bei einer der Institutionen einen Förderantrag zu stellen.
Solarthermie
Über das BEG ist auch die Förderung von Solarthermie möglich. Die Förderquote über BAFA oder KfW liegt bei 30 bis 45 %. Über das BAFA ist auch eine Förderung von Einzelmaßnahmen möglich, während die KfW die Maßnahme nur fördert, wenn das Haus eine bestimmte Effizienzstufe erreicht. Die KfW-Förderung ist somit in erster Linie für umfassende Sanierungen gedacht. Darüber hinaus sind bis zu 50 % der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung förderfähig.
Photovoltaik
Für eine Photovoltaikanlage können Hauseigentümer einen Zuschuss oder zinsgünstigen Kredit über die staatliche KfW-Förderung beantragen. Dieser umfasst neben der Installation auch den Erwerb der Anlage. Wird diese Förderung in Anspruch genommen, ist keine zusätzliche EEG-Förderung in Form einer Einspeisevergütung möglich.
Wer die Förderung über die KfW erhalten möchte, muss sich nach den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien richten, zudem müssen Kriterien des Klima- und Artenschutzes erfüllt werden. Privatpersonen sind außerdem dazu verpflichtet, einen Teil des erzeugten Solarstroms in das Netz einzuspeisen. Der Kredit oder Zuschuss ist mit weiteren Förderprogrammen kombinierbar.
Eine Photovoltaikanlage ist auch über das BAFA mit bis zu 25 % förderfähig. Für Fachplanung und Baubegleitung winken Zuschüsse bis zu 50 %.

BAFA-Förderung: In wenigen Schritten zum Antrag
Zuerst müssen verschiedene Angebote eingeholt werden. Im zweiten Schritt muss das Online-Antragsformular ausgefüllt und elektronisch an das BAFA übermittelt werden. Über das BAFA-Portal erfolgen online die weiteren Schritte. Sobald der Zuwendungsbescheid da ist, zahlt der Antragsteller alle Rechnungen für die Umsetzung und reicht den Verwendungsnachweis online ein. Fällt die Prüfung des Nachweises positiv aus, wird der Zuschuss ausgezahlt.
KfW-Förderung mit Hilfe eines Finanzierungspartners
Der Kredit oder Zuschuss der KfW wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner beantragt. Die KfW prüft den Antrag und entscheidet über die Förderung. Wird diese zugesagt, schließen die Bauherren den Kreditantrag mit dem Finanzierungspartner ab. Anschließend kann die Umsetzung beginnen. Die Fördergelder sind innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abrufbar. Im Rahmen der KfW-Förderung wird zudem ein Energieberater benötigt, der das Vorhaben begleitet.

Kombination mit den Fördermöglichkeiten des Programms „Lebendige Zentren“ in Sachsenhausen und Waldeck.

Bei der Sanierung eines Hauses in den Fördergebieten in Sachsenhausen oder Waldeck können zusätzlich zu den oben genannten Fördermitteln auch die Mittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ eingesetzt werden.
Eine doppelte Förderung ein und derselben Maßnahme aus mehreren Programmen ist jedoch nicht möglich.
Sie wollen mehr wissen zur Kombinationsmöglichkeit oder zu den Förderangeboten des Programms „Lebendige Zentren“ allgemein? Der zuständige Fördergebietsmanager Ingolf Linke steht zweimal wöchentlich vor Ort als Ansprechpartner zur Verfügung – und zwar mittwochs im Sanierungsbüro in der Tourismusinformation am Markt in Waldeck und donnerstags im Sanierungsbüro im Rathaus Sachsenhausen (Sitzungszimmer/Trauzimmer, 2.OG), jeweils zwischen 9:30 und 18 Uhr oder nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0561/1001-1352 oder per E-Mail an ingolf.linke@nh-projektstadt.de.