Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Amtliche Bekanntmachung der Nationalparkstadt Waldeck
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Bebauungsplan Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“, Stadtteil Sachsenhausen der Nationalparkstadt Waldeck, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit Folgendes öffentlich bekannt gemacht:
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 12.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“, Stadtteil Sachsenhausen der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
1. Räumlicher Umfang
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Skizze ersichtlich.
2. Aufstellungsgründe
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans befindet sich im Nord-Westen der Siedlungsfläche des Stadtteils Sachsenhausen. Rund die Hälfte der Fläche ist derzeit noch unbebaut, damit stellt die Fläche eines der größten Innenentwicklungspotentiale innerhalb des Gesamtgemarkungsgebietes der Nationalparkstadt Waldeck dar. Die Fläche des Geltungsbereiches ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Nationalparkstadt Waldeck als gemischte Baufläche dargestellt, sie liegt zwar im Innenbereich jedoch nicht innerhalb eines Geltungsbereiches eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Damit besteht der grundsätzliche Planungswille der Nationalparkstadt Waldeck im Hinblick auf die künftige städtebauliche Ordnung und Entwicklung darin, die Flächen einer baulichen Entwicklung zuzuführen. Aufgrund der vorliegenden Gemengelage im gegebenen städtebaulichen Kontext kann jedoch eine sachgerechte Entscheidung auf der Grundlage des § 34 BauGB nur bedingt herbeigeführt werden. Aus diesem Grund sind mit der Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplans die städtebaulichen Entwicklungsziele für den Planbereich eindeutig festzulegen, um eine geordnete städtebaulichen Entwicklung der Innenentwicklungsfläche zu steuern.
3. Abgrenzung des Geltungsbereiches
Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 14 „Reimeringhäuser Weg“ – ohne Maßstab
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Jürgen Vollbracht
Bürgermeister