Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversamm-lung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 26.08.2024
Autor: Dagmar Lohaus, Gemeindewahlleiterin

Kommunalwahl 2021;

Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Herr Gunter Schäfer, hat sein Mandat zum 11.07.2024 niedergelegt.

Ich berufe daher den nächsten noch nicht berufenen Bewerber der Liste der Christlich Demokratischen Union Deutschlands für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Herrn Jörg Liese, Böhner Weg 4, 34513 Waldeck, Stadtteil Waldeck, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den  §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.

34513 Waldeck, den 26.08.2024

gez. Dagmar Lohaus

Gemeindewahlleiterin

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 26.08.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.