Kommunalwahl 2021; Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversamm-lung der Nationalparkstadt Waldeck

Veröffentlicht am: 15.08.2024
Autor: Dagmar Lohaus, Gemeindewahlleiterin

Amtliche Bekanntmachung

der Nationalparkstadt Waldeck

Kommunalwahl 2021;

Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck

Das bisherige Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck, Frau Karina Momberg, hat ihr Mandat zum 31.07.2024 niedergelegt.

Ich berufe daher die nächste noch nicht berufene Bewerberin der Liste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Waldeck, Frau Katja Ledderhose-Rausch, Dehringhäuser Str. 24, 34513 Waldeck, Stadtteil Freienhagen, als Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck.

Diese Berufung erfolgt unter Hinweis auf § 34 des Kommunalwahlgesetzes.

Gegen die Gültigkeit dieser Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Nationalparkstadt Waldeck gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den  §§ 25 bis 27 KWG binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der bekannten Dienststunden im Rathaus der Nationalparkstadt Waldeck einzureichen.

34513 Waldeck, den 15.08.2024

gez. Dagmar Lohaus

Gemeindewahlleiterin

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung über das Nachrücken eines Mitgliedes in die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 15.08.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.