Fischereischeine
Um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen, muss man bei Erstausstellung vorab eine Fischereiprüfung ablegen. Ein bereits ausgestellter Fischereischein kann nach Ablauf der Gültigkeit entweder verlängert oder auch neu ausgestellt werden.
Fischereischeine können für Personen ab 14 Jahre ausgestellt werden.
Für Personen unter 14 Jahren besteht die Möglichkeit zur Ausstellung eines Jugendfischereischeines. Für den Jugendfischereischein wird keine Fischereiprüfung benötigt.
Ein Fischereischein kann für 1 Jahr, 5 Jahre oder für 10 Jahre ausgestellt werden.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Fischereischein
für 1 Jahr 17,50 Euro
für 5 Jahre 45,00 Euro
für 10 Jahre 86,00 Euro
Jugendfischereischein
für 1 Jahr 6,50 Euro
für 2 Jahre 10,00 Euro
für 3 Jahre 13,50 Euro
für 4 Jahre 17,00 Euro
Rechtsgrundlage:
Kontakte: