Aufgrabungsgenehmigung
Für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen (Kabel, Kanäle) sowie Straßenarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (Anlegung von Zufahrten, Absenkung von Bordsteinen) ist es erforderlich, vorhandene Verkehrsflächen in Anspruch zu nehmen. Diese Straßenaufbrüche sind genehmigungspflichtig.
Die Aufgrabungsgenehmigung muss beantragt werden.Nach einer technischen Prüfung wird die entsprechende Erlaubnis schriftlich erteilt. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Wiederherstellung der Oberfläche kontrolliert.
Der Antrag (sh. Formulare / Downloads) und die Genehmigung müssen vor Beginn der Arbeiten gestellt bzw. erteilt werden.