Abfallentsorgung Holzabfälle

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

ab sofort darf der städtische Bauhof kein Holz der Klasse A IV, d. h. behandeltes Holz, mehr annehmen.

Zu den Holzabfällen der Kategorie A IV zählen beispielsweise:

-    Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
-    Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich
-    Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
-    Bahnschwellen, Leitungsmasten, Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
-    Sortimente aus der Landwirtschaft (z. B. Holzpfähle aus Weinbau, Hopfenstangen)
-    Altholz aus Schadensfällen (z. Bsp. Brandholz)

Das Altholz der Klasse IV können Sie bei der Firma Lobbe in Bad Wildungen, bei der Firma Gross in Korbach oder bei der Mülldeponie in Flechtdorf abgeben.

Die Entscheidung basiert auf den gesetzlichen Vorgaben der Betriebsgenehmigung.

Wir bitten um Beachtung.


gez.
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


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