Personalausweis
Ab dem 01. November 2010 wird auf Grundlage des Gesetzes über Personalausweise ein neuer Personalausweis ausgegeben.
Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen.
Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis (ohne Online-Ausweisfunktion) ausgestellt werden.
Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig, über dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 10 Jahre.
Die Beantragung eines Personalausweises kann nur bei der Stadtverwaltung im Stadtteil Sachsenhausen erfolgen.
Zur Beantragung eines Personalausweises wird ein biometrietaugliches Lichtbild benötigt.
Der Antragsteller muss persönlich erscheinen um den Personalausweis zu beantragen, da vom Antragsteller einige Erklärungen abzugeben sind und die Unterschrift zu leisten ist, welche später im Personalausweis erscheint.
Da im Rahmen der neuen Online-Ausweisfunktion eine PIN notwendig ist, erhalten Sie bei Fertigstellung des Personalausweises einen Brief, in welchem Ihre zur Online-Ausweisfunktion notwendige PIN enthalten ist. Der Brief ist auch gleichzeitig die Benachrichtigung, dass Ihr Personalausweis bei der hiesigen Stadtverwaltung zur Abholung bereitliegt.
Bringen Sie bei Abholung bitte den PIN-Brief mit.
Bei der Aushändigung des neuen Personalausweises muss der bisherige Ausweis mitgebracht werden!
Bei besonders dringenden Fällen kann auch ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Bei dieser Beantragung muss allerdings gleichzeitig der neue Personalausweis beantragt werden.
Zur Beantragung eines vorläufigen Personalausweises werden 2 Passbilder benötigt.
Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
Personen unter 24 Jahre 22,80 Euro
Personen über 24 Jahre 37,00 Euro
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises 10,00 Euro
Rechtsgrundlage:
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