Anmeldung einer Wohnung

Wer im Bereich der Nationalparkstadt Waldeck eine Wohnung bezieht, muss sich mit Hauptwohnung bzw. Nebenwohnung hier anmelden.
Als Hauptwohnung wird die Wohnung bezeichnet, in der man sich überwiegend aufhält.
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit und die vom Vermieter oder Hausbesitzer ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung.
Nach erfolgter Anmeldung einer Hauptwohnung muss auf dem noch gültigen Personalausweis und gegebenenfalls auch bei dem noch gültigen Reisepass die Anschrift geändert werden.

Den Vordruck für die Wohnungsgeberbescheinigung finden Sie hier zum download .


Bearbeitungsdauer:

ca. 5 Minuten

Einwohnermeldeamt - Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Rechtsgrundlage:

Bundesmeldegesetz (BMG)