Haushaltsplan mit Haushaltssatzung

Der Haushaltsplan ist die Zusammenstellung der erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für ein Jahr. Als Teil der Haushaltssatzung gibt er Auskunft über die Finanz- und Haushaltswirtschaft der Nationalparkstadt. Nach Verabschiedung des Haushaltes bzw. Nachtrages zum Haushalt erfolgt eine öffentliche Auslegung. Diese Auslegung wird in den Waldecker Nachrichten bekanntgegeben.
 
Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

Punkt  der Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen im Ergebnishaushalt sowie die Einzahlungen und Auszahlungen im Finanzhaushalt 

Punkt  der vorgesehenen Kreditaufnahmen
Punkt  die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Haushaltsjahre
Punkt  des Höchstbetrages für die Kassenkredite
Punkt  der Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie für die Grundsteuer A und B
Punkt  des Stellenplanes

Als Haushaltsjahr gilt das Kalenderjahr.



Rechtsgrundlage:

Haushaltssatzung

Kontakte: