Wasserbeiträge

Wenn ein Grundstück erstmals an die Trinkwasserversorgung angeschlossen werden kann, ist nach dem Kommunalabgabengesetz ein einmaliger Beitrag zur teilweisen Deckung der Kosten für die Herstellung und den Ausbau dieser Einrichtungen zu entrichten. Die näheren Einzelheiten regelt die von der Stadtverordnetenversammlung erlassene Wasserversorgungssatzung.

Auskünfte in mündlicher und schriftlicher Form zu Wasseranschlussbeiträgen erteilt die Bauabteilung.

Der Beitrag wird für das Verschaffen einer erstmaligen Anschlussmöglichkeit an die Wasserversorgungsleitungen erhoben. Er beträgt je m² Veranlagungsfläche 1,01 EUR. Die Veranlagungsfläche ist nicht gleichzusetzen mit der Grundstücksfläche.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte: