Zweitwohnungssteuer

Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt von allen, die eine Zweitwohnung im Stadtgebiet innehaben, eine Zweitwohnungssteuer.

Die Steuer bemisst sich nach dem Mietwert der jeweiligen Wohnung.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
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Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

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