Verpflichtungserklärung

Bei Besuchen aus dem nicht Europäischen Ausland (für max. 90 Tage) ist von der einladenden Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben.

Die Verpflichtungserklärung beinhaltet Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beglaubigung der Unterschrift.

Nach vorangegangener Terminabsprache sind folgende Unterlagen vorzulegen:

Punkt  Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
Punkt  sämtliche Belastungsnachweise (Hauslasten, Mieten, Nebenkosten etc.)


Bearbeitungsdauer:

ca. 20 - 30 Minuten

Nationalparkstadt Waldeck - Ordnungsamt -
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

Gebühren:

29,00 EUR

Rechtsgrundlage:

Aufenthaltsgesetz § 68

Kontakte: