Tourismusbeitrag
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt zur teilweisen Deckung des Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung und Vermarktung der zu Tourismuszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesen Zwecken durchgeführten Veranstaltungen ganzjährig einen Tourismusbeitrag. Hiervon betroffen sind alle Stadtteile. |
Der Tourismusbeitrag wird von allen ortsfremden Personen erhoben, die sich nicht zur Ausübung ihres Berufes in der Nationalparkstadt Waldeck aufhalten und denen die Möglichkeit geboten wird, die Einrichtungen in Anspruch zu nehmen oder an den Veranstaltungen teilzunehmen. |
Der Tourismusbeitrag beträgt gemäß unserer Tourismusbeitragssatzung pro Aufenthaltstag für jede Person nach Vollendung des 14. Lebensjahres 1,00 Euro. |