Abfallentsorgung Sperrmüll

Was gehört zum Sperrmüll?

Sperrmüll sind Einrichtungsgegenstände aller Art aus Haushaltungen, die wegen ihrer Größe und Sperrigkeit nicht in die bereitgestellten Müllbehälter passen.

Dies sind Gegenstände wie z. B.:

Punkt  unbrauchbare Haus- und Gartenmöbel (Tische, Schränke, Liegemöbel, Kleinmöbel, Stühle, Regale, Regentonnen, Leitern)

Punkt  Sprungrahmen, Matratzen, Federbetten

Punkt  Teppiche und Teppichreste

Punkt  sonstige Einrichtungsgegenstände

Punkt  Kunststoffwannen und -fässer

Punkt  Fahrräder

Punkt  Kinderspielzeuge

Punkt  Lampen

Punkt Fuß- und Gardinenleisten

Punkt Spiel- und Freizeitzubehör wie Sandkasten, Schlitten, Skier, Puppenwagen, Planschbecken

Unter den Sperrmüllbegriff fallen nicht:

Punkt  Kfz-Teile und Altreifen

Punkt  Garten- und Grünabfälle

Punkt  mit Abfall gefüllte Kartons und Säcke

Punkt  schadstoffhaltige Abfälle wie z. B. Kfz-Batterien, Leuchtstoffröhren, Farben, Lacke

Punkt  Bauschutt wie z. B. Natursteinplatten, Wasch- und Toilettenbecken, Fliesen, Fensterglas

Punkt  Baustellenabfall wie Bauholz, Türen, Fenster, Zäune, Isoliermaterialien

Die Sperrmüllabfuhr ist mittels der Entsorgungskarten bei der Stadtverwaltung, Ansprechpartner ist Frau Schneegaß, Steueramt, Tel. 05634/709-18, zu beantragen. Der Entsorgungsauftrag wird von der Stadtverwaltung an die Firma Fehr weitergeleitet.

Sperrmüllkarten erhalten Sie bei den Ortsvorstehern, im Tourismusbüro (Marktplatz) im Stadtteil Waldeck oder im Rathaus im Stadtteil Sachsenhausen, sowie hier als Download. Bitte denken Sie daran, dass die Antwortkarte ausreichend zu frankieren ist!

Die Sperrmüllabfuhr erfolgt kostenlos und gilt nur für Privathaushalte, die bewohnt sind.

Bitte beachten Sie, dass jeder Haushalt nur max. 1 - 2 mal im Jahr Sperrmüll anmelden kann. Es dürfen nur haushaltsübliche Kleinmengen angemeldet werden mit einer Menge von ca. 2,5 cbm bzw. 300 kg. Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen sind auf eigene Kosten zu entsorgen.

Nur die angemeldeten Sperrmüllabfälle werden berücksichtigt und zum jeweiligen Termin, der durch die Stadtverwaltung mitgeteilt wird, mitgenommen.

Kühl- und Elektrogeräte sowie Metallschrott werden nicht mitgenommen.

Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr sichtbar bereitgestellt werden. Bitte beachten Sie dabei, dass Privatwege von der Firma Fehr nicht betreten werden dürfen.

Die Sperrmülltermine finden Sie hier zum Download



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

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