Bürgschaften

Eventuelle Bürgschaften zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumaßnahmen werden auf Anordnung des zuständigen Fachamtes bei der Stadtkasse hinterlegt. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf durch Anforderung der jeweiligen Firma bzw. durch Mitteilung des zuständigen Fachamtes.


Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr

Kontakte: