Eventuelle Bürgschaften zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen bei Baumaßnahmen werden auf Anordnung des zuständigen Fachamtes bei der Stadtkasse hinterlegt. Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt nach Ablauf durch Anforderung der jeweiligen Firma bzw. durch Mitteilung des zuständigen Fachamtes.