Verpflichtungserklärung
Bei Besuchen aus dem nicht Europäischen Ausland (für max. 90 Tage) ist von der einladenden Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Die Verpflichtungserklärung beinhaltet Bestätigung der finanziellen Leistungsfähigkeit und Beglaubigung der Unterschrift.
Nach vorangegangener Terminabsprache sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Einkommensnachweise der letzten drei Monate (Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid etc.)
sämtliche Belastungsnachweise (Hauslasten, Mieten, Nebenkosten etc.)
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