Eigenwasserversorgung (Brunnen)
Wer sein Grundstück ganz oder teilweise über einen eigenen Brunnen mit Wasser versorgen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten die Befreiung bzw. teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen.
Dem Antrag müssen folgende Pläne beigefügt werden:
- Lageplan M 1 : 500
- Plan M : 500 in dem die Brauch- und Trinkwasserleitungen - farbig unterschiedlich dargestellt - eingetragen sind. Desweiteren sind in diesem Plan die Art und Anzahl der Zapfstellen einzuzeichnen.
- Plan M : 500 in dem alle Entwässerungsleitungen zum öffentlichen Kanalnetz sowie die Leitungen zu Gülle-/Jauche-Behältern dargestellt sind.
Die Brunnenbohrung ist ebenfalls beim Landkreis Waldeck-Frankenberg - Wasserbehörde - anzuzeigen.