Eigenwasserversorgung (Brunnen)

Wer sein Grundstück ganz oder teilweise über einen eigenen Brunnen mit Wasser versorgen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten die Befreiung bzw. teilweise Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen.

Dem Antrag müssen folgende Pläne beigefügt werden:

-  Lageplan M 1 : 500
-  Plan M : 500 in dem die Brauch- und Trinkwasserleitungen - farbig unterschiedlich dargestellt - eingetragen sind. Desweiteren sind in diesem Plan die Art und Anzahl der Zapfstellen einzuzeichnen.
-  Plan M : 500 in dem alle Entwässerungsleitungen zum öffentlichen Kanalnetz sowie die Leitungen zu Gülle-/Jauche-Behältern dargestellt sind.

Die Brunnenbohrung ist ebenfalls beim Landkreis Waldeck-Frankenberg - Wasserbehörde - anzuzeigen.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


Montag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr

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