Abwassergebühren
Die Nationalparkstadt Waldeck erhebt Benutzungsgebühren für die Einleitung bzw. Abholung von
a) Niederschlagswasser,
b) Schmutzwasser,
c) Schlamm aus Kleinkläranlagen.
d) Abwasser aus Gruben.
Gebührenmaßstab für das Einleiten von Niederschlagswasser ist die bebaute oder künstlich befestigte Grundstücksfläche, von der das Niederschlagswasser in die Abwasseranlage eingeleitet wird oder abfließt.
Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.
Die Gebühr beträgt pro Kubikmeter Frischwasserverbrauch bei zentraler Abwasserreinigung in der Abwasseranlage 6,64 Euro ab 01.01.2025
jährliche Grundgebühr 84,00 Euro
Niederschlagswassergebühr je Kubikmeter abflusswirksame Fläche 0,55 Euro
Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen pro angefangenem Kubikmeter 46,00 Euro
Abholen und Behandeln von Abwasser aus Gruben pro angefangenem Kubikmeter 37,00 Euro
Die Veranlagung erfolgt über einen jährlich neu zu erstellenden Abgaben-Bescheid gemeinsam mit allen sonstigen Abgaben. Die Zahlung erfolgt durch vierteljährliche Abschlagszahlungen.