Wasserhausanschlusskosten
Unter Wasserhausanschluss versteht man die Leitung von der Hauptversorgungsanlage bis auf das Grundstück.
Die Kosten für die erstmalige Herstellung trägt der Grundstückseigentümer in voller Höhe. Diese werden ihm durch die Nationalparkstadt Waldeck in Rechnung gestellt.
Die Stadt trägt jedoch die Kosten für die Erneuerung, Unterhaltung, Reparatur oder Beseitigung (Stilllegung) der Anschlussleitung bis zur Grundstücksgrenze, höchstens aber bis zu einer Länge von 10 Metern.