Verpflichtungserklärung
Bei Besuchen aus dem nicht Europäischen Ausland (für max. 90 Tage) ist von der einladenden Person eine Verpflichtungserklärung abzugeben.
Die Abgabe der Verpflichtungserklärung erfolgt direkt über den Online-Service des Landkreises Waldeck-Frankenberg.
Link zum Landkreis:
Rechtsgrundlage:
Kontakte: