Grundwassereinleitung

Entsprechend der rechtsgültigen Entwässerungssatzung der Nationalparkstadt Waldeck ist das Einleiten von Grundwasser in den Schmutzwasserkanal gem. § 7 Abs. 6 der Satzung grundsätzlich unzulässig.

Der Bauherr hat anfallendes Grund- und Drainagewasser auf dem Grundstück zu versickern oder das Bauwerk vor Eindringen von Grund- und Schmutzwasser durch bauliche Maßnahmen zu schützen.



Nationalparkstadt Waldeck
Am Rathaus 1
34513 Waldeck


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