Abfallgebühren
Die Veranlagung der Abfallgebühren erfolgt im Steueramt durch Erstellung eines Abgabenbescheides. Die Forderungen sind zu den in dem Bescheid angegebenen Fälligkeitsterminen auf eines der Konten der Stadtkasse Waldeck zu zahlen. Sollten Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, werden die Beträge zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Biotonnen
120 l 56,67 Euro pro Jahr
240 l 113,33 Euro pro Jahr
1.100 l 519,44 Euro pro Jahr
Altpapier
240 l 17,09 Euro pro Jahr
1,1 cbm 78,34 Euro pro Jahr
Restmüll
80 l 51,10 Euro pro Jahr
120 l 76,65 Euro pro Jahr
240 l 153,30 Euro pro Jahr
1.100 l 702,60 Euro pro Jahr