Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Veröffentlicht am: 28.02.2025
Autor: Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
  1. Haushaltssatzung
    Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 13.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

im Ergebnishaushalt

            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                21.845.280,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                    21.661.190,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                 184.090,00 EUR

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                    328.100,00 EUR

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf                                       0,00 EUR

            mit einem Saldo von                                                                328.100,00 EUR

            mit einem Überschuss von                                                       512.190,00 EUR

            im Finanzhaushalt

                        mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen  

                        aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                      2.039.620,00 EUR

                        und dem Gesamtbetrag der

                        Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                 4.132.650,00 EUR

                        Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                6.109.500,00 EUR

                        mit einem Saldo von                                                 -1.976.850,00 EUR

                        Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              1.976.850,00 EUR

                        Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf             1.515.300,00 EUR

                        mit einem Saldo von                                                       461.550,00 EUR

            mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von    524.320,00 EUR   
            festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.976.850,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR für die Hessenkasse.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 2.900.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:

Haushaltsjahr

Beschreibung

Betrag

2026

Kauf STLF 20

500.000,00

2026

Neubau Kindergarten Sachsenhausen400.000,00
2026Städtebauförderung allgemein2.000.000.00

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.

 § 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf      332 v.H.
    b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                              365 v.H.
     
  2. Gewerbesteuer auf                                                                             380 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2024 beschlossene Stellenplan.

Waldeck, 16.12.2024                                                        Der Magistrat

                                                                                   Gez.:  Jürgen Vollbracht, Bürgermeister

 2. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzug

Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 22.11.2024 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2024 vorgelegt.

34513 Waldeck, den 25.02.2025            Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                             Gez.: Vollbracht, Bürgermeister

3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung

  1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von

1.976.850 €

(in Worten: Einemillionneunhundertsechsundsiebzigtausenachthundertfünfzig Euro)

        gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,

      2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
         in Höhe von

2.900.000 €

(in Worten: Zweimillionenneunhunderttausend Euro)

         gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,

      3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der
         Liquiditätskredite in Höhe von

2.000.000 €

(in Worten: Zweimillionen Euro)

        gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.

Korbach, den 18. Februar 2025                                                        Der Landrat

 -7.1 Az.: 3 m 10 c -                                                     des Landkreises Waldeck-Frankenberg

                                                                                      als Behörde der Landesverwaltung

Dienstsiegel                                                                           (Jürgen van der Horst)

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03. bis einschließlich 11.03.2025 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.

34513 Waldeck, den 25.02.2025                  Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck

                                                                                     Gez.: Vollbracht, Bürgermeister

Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 28.02.2025 öffentlich bekanntgemacht.

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.