Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025
- Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBL. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck am 13.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 21.845.280,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 21.661.190,00 EUR
mit einem Saldo von 184.090,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 328.100,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendung auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 328.100,00 EUR
mit einem Überschuss von 512.190,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 2.039.620,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.132.650,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 6.109.500,00 EUR
mit einem Saldo von -1.976.850,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.976.850,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.515.300,00 EUR
mit einem Saldo von 461.550,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von 524.320,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.976.850,00 EUR festgesetzt. Darin enthalten ist ein Betrag in Höhe von 100.000,00 EUR für die Hessenkasse.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen wird auf 2.900.000,00 Euro festgesetzt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Haushaltsjahr | Beschreibung | Betrag |
2026 | Kauf STLF 20 | 500.000,00 |
2026 | Neubau Kindergarten Sachsenhausen | 400.000,00 |
2026 | Städtebauförderung allgemein | 2.000.000.00 |
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 332 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v.H.
- Gewerbesteuer auf 380 v.H.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 13.12.2024 beschlossene Stellenplan.
Waldeck, 16.12.2024 Der Magistrat
Gez.: Jürgen Vollbracht, Bürgermeister
2. Bekanntmachung des Entwurfs der Haushaltssatzug
Es wird hiermit bescheinigt, dass der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gemäß §§ 94 ff. HGO in der Zeit vom 25.11.2024 bis einschließlich 03.12.2024 öffentlich ausgelegen hat und diese Auslegung am 22.11.2024 öffentlich bekannt gemacht worden ist. Der Entwurf wurde der Stadtverordnetenversammlung am 12.11.2024 vorgelegt.
34513 Waldeck, den 25.02.2025 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 103 Abs. 2, 102 Abs. 4 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung
- zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Waldeck für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Kredite in Höhe von
1.976.850 €
(in Worten: Einemillionneunhundertsechsundsiebzigtausenachthundertfünfzig Euro)
gemäß § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung,
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von
2.900.000 €
(in Worten: Zweimillionenneunhunderttausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung,
3. zur Inanspruchnahme des in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung vorgesehenen Höchstbetrages der
Liquiditätskredite in Höhe von
2.000.000 €
(in Worten: Zweimillionen Euro)
gemäß § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung.
Korbach, den 18. Februar 2025 Der Landrat
-7.1 Az.: 3 m 10 c - des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
Dienstsiegel (Jürgen van der Horst)
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 03.03. bis einschließlich 11.03.2025 im Rathaus, Stadtteil Sachsenhausen, an der Information im Erdgeschoss, während der Dienststunden öffentlich aus.
34513 Waldeck, den 25.02.2025 Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
Gez.: Vollbracht, Bürgermeister
Die vorstehende Amtliche Bekanntmachung der „Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung“ wurde durch Bereitstellung im Internet unter www.waldeck-stadt.de am 28.02.2025 öffentlich bekanntgemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Bereitstellungstages vollendet.