Flurbereinigungsverfahren Korbach – Lengefeld Renaturierung Marbeck
Amt für Bodenmanagement Korbach
- Flurbereinigungsbehörde –
Medebacher Landstraße 27
34497 Korbach
Tel.-Nr.:0611/535-4000, Fax-Nr.: 0611/327 60 55 01
E-Mail: info.afb-korbach@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-KB-05-26-50-01-B-0001#004
Flurbereinigungsverfahren Korbach – Lengefeld Renaturierung Marbeck
Verfahrensnummer: VF 2650
Öffentliche Bekanntmachung
Ladung zur Aufklärungsversammlung
über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens
im Gemeindegebiet der Hansestadt Korbach
Auf Antrag der Hansestadt Korbach vom 8. Mai 2017 soll in Teilen der Gemarkung Lengefeld ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGbl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet werden.
Ziele dieser Flurbereinigung sind insbesondere die Durchgängigkeit der Marbeck zu verbessern sowie flächenbeanspruchende Maßnahmen wie Uferrandstreifen umzusetzen.
Aufgrund von Flächenankäufen und eines Flächentausches seitens der Hansestadt Korbach ist nunmehr eine Umsetzung des Verfahrens möglich.
Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 42 ha und geht aus der Übersichtskarte (Anlage 1) der öffentlichen Bekanntmachung hervor. Eine endgültige Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgt mit der Anordnung des Verfahrens.
Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.
Hierzu findet am
Mittwoch, den 20. November 2024 um 19.00 Uhr
in der Mehrzweckhalle Lengefeld, Lelbacher Landstraße 6
in 34497 Korbach – Lengefeld
eine Aufklärungsversammlung statt.
Der Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, die Notwendigkeit, die Ziele des Verfahrens, der
Verfahrensablauf und die entstehenden Kosten werden erläutert und Fragen beantwortet.
Zudem werden voraussichtlich Beauftragte der Hansestadt Korbach.
Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen der im voraussichtlichen Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern und Eigentümerinnen gleichstehenden Erbbauberechtigten.
Pächter und Pächterinnen von Grundstücken des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes
sowie weitere lnteressierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen.
Da eine endgültige Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes noch erfolgen muss, sind auch
alle Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Pächter und Pächterinnen von den an das
geplante Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücken eingeladen.
Bekanntmachung
Die Ladung zur Aufklärungsversammlung und die Übersichtskarte (Anlage 1) werden
in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Korbach sowie in den angrenzenden Städten Waldeck, Lichtenfels und Medebach sowie in den angrenzenden Gemeinden Willingen, Diemelsee, Twistetal und Vöhl öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist diese Ladung inklusive der Übersichtskarte (Anlage 1) über die
Internetseite https://hvbg.hessen.de/VF2650 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im lnternet unter der
lnternetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Für Rückfragen steht folgender Beschäftigter des Amtes für Bodenmanagement Korbach zur Verfügung: Herrn Joachim Kaiser unter Tel. Nr. 0611/535-4426 oder per E-Mail
joachim.kaiser@hvbg.hessen.de.
Korbach, den 07.11.2024
Im Auftrag
gez. Frese
(Abteilungsleiter)