Flurbereinigungsverfahren Korbach – Lengefeld Renaturierung Marbeck

Veröffentlicht am: 12.11.2024
Autor: Amt für Bodenmanagement

Amt für Bodenmanagement Korbach

- Flurbereinigungsbehörde –

Medebacher Landstraße 27

34497 Korbach

Tel.-Nr.:0611/535-4000, Fax-Nr.: 0611/327 60 55 01

E-Mail: info.afb-korbach@hvbg.hessen.de

                                                                                                Gz.: 2-KB-05-26-50-01-B-0001#004

Flurbereinigungsverfahren Korbach – Lengefeld Renaturierung Marbeck

Verfahrensnummer: VF 2650

Öffentliche Bekanntmachung

Ladung zur Aufklärungsversammlung

über die geplante Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens

im Gemeindegebiet der Hansestadt Korbach

Auf Antrag der Hansestadt Korbach vom 8. Mai 2017 soll in Teilen der Gemarkung Lengefeld ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGbl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, angeordnet werden.

Ziele dieser Flurbereinigung sind insbesondere die Durchgängigkeit der Marbeck zu verbessern sowie flächenbeanspruchende Maßnahmen wie Uferrandstreifen umzusetzen.

Aufgrund von Flächenankäufen und eines Flächentausches seitens der Hansestadt Korbach ist nunmehr eine Umsetzung des Verfahrens möglich.

Das vorgesehene Flurbereinigungsgebiet hat eine Größe von ca. 42 ha und geht aus der Übersichtskarte (Anlage 1) der öffentlichen Bekanntmachung hervor. Eine endgültige Abgrenzung des Verfahrensgebietes erfolgt mit der Anordnung des Verfahrens.

Gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG sind vor der Anordnung einer Flurbereinigung die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden Kosten aufzuklären.

Hierzu findet am

                                  Mittwoch, den 20. November 2024 um 19.00 Uhr

                          in der Mehrzweckhalle Lengefeld, Lelbacher Landstraße 6

                                              in 34497 Korbach – Lengefeld

eine Aufklärungsversammlung statt.

Der Zweck des Flurbereinigungsverfahrens, die Notwendigkeit, die Ziele des Verfahrens, der

Verfahrensablauf und die entstehenden Kosten werden erläutert und Fragen beantwortet.

Zudem werden voraussichtlich Beauftragte der Hansestadt Korbach.

Eingeladen sind alle Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen der im voraussichtlichen Verfahrensgebiet gelegenen Grundstücke sowie die den Eigentümern und Eigentümerinnen gleichstehenden Erbbauberechtigten.

Pächter und Pächterinnen von Grundstücken des vorgesehenen Flurbereinigungsgebietes

sowie weitere lnteressierte können ebenfalls an dieser Versammlung teilnehmen.

Da eine endgültige Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes noch erfolgen muss, sind auch

alle Eigentümer und Eigentümerinnen sowie Pächter und Pächterinnen von den an das

geplante Flurbereinigungsgebiet angrenzenden Grundstücken eingeladen.

Bekanntmachung

Die Ladung zur Aufklärungsversammlung und die Übersichtskarte (Anlage 1) werden

in der Flurbereinigungsgemeinde Stadt Korbach sowie in den angrenzenden Städten Waldeck, Lichtenfels und Medebach sowie in den angrenzenden Gemeinden Willingen, Diemelsee, Twistetal und Vöhl öffentlich bekannt gemacht.

Darüber hinaus ist diese Ladung inklusive der Übersichtskarte (Anlage 1) über die

Internetseite https://hvbg.hessen.de/VF2650 abrufbar.

Datenschutz

Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im lnternet unter der

lnternetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.

Für Rückfragen steht folgender Beschäftigter des Amtes für Bodenmanagement Korbach zur Verfügung: Herrn Joachim Kaiser unter Tel. Nr. 0611/535-4426 oder per E-Mail

joachim.kaiser@hvbg.hessen.de.

Korbach, den 07.11.2024

Im Auftrag

gez. Frese

(Abteilungsleiter)