Bebauungsplan Nr. 18 "Eckeweg II", Kernstadt

Veröffentlicht am: 26.07.2024

Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024

I Anlass und Ziel

Die Nationalparkstadt Waldeck beabsichtigt auf Grund konkreter Nachfrage zum Eigenbedarf auf etwa 0,57 ha am südlichen Siedlungsrand der Kernstadt im Bereich des Eckeweges zur städtebaulichen Ordnung und als Lückenschluss zu bestehender Bebauung ein Mischgebiet bauleitplanerisch abzusichern. Die Fläche wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche bereits als gemischte Baufläche (Planung) dargestellt.
Der geplante Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck.

II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat am 09.07.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II ", Kernstadt beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 18, „Eckeweg II“ bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit vom 29.07.2024 bis einschließlich 30.08.2024 auf der Internetseite der Stadt Waldeck (https://www.waldeck-stadt.de/) unter der Rubrik ‚Bauen & Planen — Aktuelle Bauleitplanverfahren‘ eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Bauamt, Ansprechpartner: Herr Tepel, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden

Montag - Freitag          07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montag - Dienstag       13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag                  13:00 Uhr - 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck (Stadtverwaltung), Bauamt, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck oder in elektronischer Form an stadt@waldeck.de vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.

III Hinweise

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Internetseite der Stadt Waldeck unter der Rubrik ‘Presse — Amtliche Bekanntmachungen‘ öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

IV. Umweltbezogene Informationen

Zum Bebauungsplan Nr. 18 „Eckeweg II ", Kernstadt sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht
Wesentliche Inhalte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.

Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch (landwirtschaftlich genutzte Fläche)
Schutzgut Boden: Verlust von Bodenfunktionen durch Versiegelung mit baulichen Anlagen
• Schutzgut Wasser: Reduzierung des Grundwasserdargebot- und Wasserrückhaltepotenzials durch Überbauung und Versiegelung
• Schutzgut Klima/Luft: Reduzierung nächtlicher Kaltluftentstehung, des Kaltluftabflusses und der Durchlüftung. Lokalklimatisch bedeutsame Kaltluftbahnen zur Klimamelioration sind nicht betroffen.
•Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Inanspruchnahme von ca. 0,47 ha artenarmer Ackerfläche. Artenschutz: Auf Grund der Biotopausstattung kann das Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden. Eine Prüfung der Ausnahmevorausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.
• Schutzgut Landschaftsbild/Erholung: Veränderung des Orts-/ Landschaftsbildes
• Schutzgut Mensch / Bevölkerung: Verlust von landwirtschaftlich genutzter Fläche, kein Eingriff in Schutzgut Wohnen
•Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Biotope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des Landkreises Waldeck-Frankenberg, FD Wasser- und Bodenschutz mit Anregung zur Aufstellung eines Bodenschutzkonzeptes und bodenkundlicher Baubegleitung im Rahmen der der Erschließung und Hinweisen zum Umgang mit überschüssigem, unbelastetem Boden
• Stellungnahme des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Untere Naturschutzbehörde zur weiteren Abstimmung von Kompensationsmaßnahmen, Aufnahme von Festsetzungen zur Versickerung, Bilanzierung nach Hess. Kompensationsverordnung
3.    Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
• GEOLOOK (15.02.2023): Geotechnischer Bericht Versickerung


Anlage

Lage im Raum

Bebauungsplan Waldeck - Eckeweg II


Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Eckeweg II“, Kernstadt
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke 10/5 und 38, Flur 12, Gemarkung Waldeck

Waldeck, den 23.07.2024
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck


gez.

Jürgen Vollbracht
-Bürgermeister-

Anlagen:

Geotechnischer Bericht Versickerung

Umweltrelevante Stellungnahme

Entwurf Begründung mit Umweltbericht

BPlan Nr. 18 Eckeweg II Entwurf

BPlan Nr. 18 Eckeweg II Bestand