Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung zur 1 Änderung des Bebauungsplanes Nieder-Werbe
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Beteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.
I. Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Nationalparkstadt Waldeck hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
II. Darlegung allgemeiner Ziele und Zwecke der Planung
1. Räumlicher Umfang
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus der beigefügten Planzeichnung ersichtlich.
2. Aufstellungsgründe
Der Geltungsbereich des B-Plans Nr. 1 umfasst annähernd die gesamte nördliche Siedlungsfläche des Stadtteils Nieder-Werbe. Mit diesem Bebauungsplan sind rund die Hälfte der Siedlungsflächen des Stadtteils (im Norden der Ortslage) hinsichtlich der Entwicklung ihrer Art der baulichen Nutzung als Reine Wohngebiete oder vornehmlich als Sondergebietsflächen Wochenendhaus festgesetzt. Ein Großteil dieser Flächen wurde jedoch nicht ab dem Jahr 1966 gemäß den Zielen des Bebauungsplans entwickelt. Auf Flächen von rund 5 Hektar ist keine bauliche Entwicklung eingetreten. Daneben sind innerhalb der Bauflächen für Wochenendhausgebiete über ein halber Hektar zwar parzelliert, aber bisher nicht bebaut.
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 1 (Flächenumfang rund 12 Hektar) geändert werden. Circa 5 Hektar, die seit Inkrafttreten des Bebauungsplans nicht entwickelt wurden, sollen künftig als Grünflächen festgesetzt werden. Rund 7 Hektar der als Sondergebiete Wochenendhaus festgesetzten Flächen sollen mit der Änderung des Bebauungsplans als Allgemeine Wohngebiete festgesetzt werden. Verbunden mit der Neufestsetzung zur Art der baulichen Nutzung erhöht sich auch die Ausnutzbarkeit der Grundstücke, eine bessere Ausnutzbarkeit und insbesondere die Möglichkeit des dauerhaften Wohnens wird geschaffen.
III. Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und die Begründung können in der Zeit
vom 14.04.2025 bis einschließlich 19.05.2025
beim Magistrat der Stadt Waldeck (Stadtverwaltung, Rathaus), Erdgeschoss, Zimmer 3, Am Rathaus 1, 34513 Waldeck, während der Dienststunden
Montag 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Dienstag 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Mittwoch 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag 07:00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung eingesehen werden, sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Waldeck deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch)
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen können gem. § 4a Abs.4 Satz 1 BauGB unter folgendem Pfad
Startseite: www.waldeck@stadt.de
Menüpunkt: Bauen & Planen
Rubrik: Aktuelle Bauleitplanverfahren
eingesehen werden.
Der Magistrat der Nationalparkstadt Waldeck
gez. Havel, Bürgermeister
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1, Stadtteil Nieder-Werbe der Nationalparkstadt Waldeck
Anlagen: