Bankeinzugsermächtigung

Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift (Grundsteuer, Gewerbesteuer, Straßenreinigung, Wasser- und Abwassergebühren, Müllabfuhrgebühren, Pachten und sonstige an die Nationalparkstadt Waldeck zu entrichtende Abgaben). Die Abbuchung erfolgt zu den jeweils festgesetzten Fälligkeitsterminen.

Durch die Nutzung des Bankeinzugsverfahrens ergeben sich für Sie folgende Vorteile:

Punkt  Sie brauchen keinen Überweisungsträger mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zu Ihrer Bank.
Punkt  Sie haben die Sicherheit, dass keine Zahlungen vergessen werden und ersparen sich somit Zahlungsaufforderungen.
Punkt  Sie erhalten Erstattungen schnell auf Ihr Konto zurücküberwiesen.



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