Es ist wieder soweit!

Veröffentlicht am: 21.11.2024
Achtung Winter

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

der Winter steht vor der Tür und es „ruft“ der Schneeschieber und das Streusalz!

Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um einen geeigneten Vorrat, um Ihre Flächen eis- und schneefrei zu halten.

Kurze Erklärung zur Winterdienstpflicht bei Straßen mit nur einem Gehweg:

Bis 31.12.2024

Der Zuständigkeitsbereich befindet sich derzeit bei dem Grundstücksbesitzer/-eigentümer auf der Straßenseite, wo sich der Gehweg befindet.

Ab 01.01.2025

Sind die gegenüberliegenden Grundstücksbesitzer/-eigentümer in der Pflicht.

Die für den Winterdienst bestehenden Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr und sind bei Schneefall bzw. Eisglätte unverzüglich durchzuführen.

Das Ordnungsamt

der Nationalparkstadt Waldeck